🚔📜 „Mehr Befugnisse – weniger Grundrechte?“
Der Bayerische Landtag hat im April eine Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet, die den Einsatz von Online-Durchsuchungen, erweiterter präventiver Ingewahrsamnahme und biometrischer Gesichtserkennung ermöglicht. Diese Regelungen sind in Teilen deutlich schärfer als im Bundesdurchschnitt. 🇩🇪🔎
Neue Befugnisse im Überblick
- Online-Durchsuchung: Ermittler dürfen heimlich Computer und Smartphones auf den Verdacht von schweren Straftaten durchsuchen. 💻🔍
- Präventive Gewahrsamnahme bis zu 14 Tage ohne konkreten Tatverdacht. ⏱️🚓
- Biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zur Identifizierung gesuchter Personen. 🤳🤖
Kritikpunkte
- Verletzung der informationellen Selbstbestimmung, da Online-Durchsuchungen in private Kommunikation eingreifen.
- Gefahr von Willkür, wenn präventive Maßnahmen ohne richterliche Kontrolle verhängt werden.
- Ungenügende Transparenz beim Einsatz biometrischer Systeme.
Bürgerrechtsgruppen wie Digitalcourage und der Chaos Computer Club fordern daher eine klare Rechtsgrundlage mit richterlicher Prüfung und umfassende Löschfristen für erhobene Daten. 🛑📢
Befürworter der Gesetzesänderung verweisen auf die zunehmende Bedrohung durch Terrororganisationen und organisierte Kriminalität. Innenminister Joachim Herrmann betonte, dass die neuen Instrumente nötig seien, um Betroffene besser zu schützen. 🛡️👮♂️
Ausblick
Eine Überprüfung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof scheint unvermeidlich. Bis zur abschließenden Klärung muss die Polizei jedoch bereits mit den erweiterten Befugnissen arbeiten. Kritiker warnen, dass dadurch bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung Grundrechte in der Praxis eingeschränkt werden könnten. ⚖️🔄